Qualifikation und Zulassung

 

Psychoanalytiker (DGIP) 

und approbierter psychologischer Psychotherapeut. 

Abschluss der Ausbildung zum Psychoanalytiker DGIP am Alfred-Adler-Institut Aachen (1990) 

Approbation als psychologischer Psychotherapeut (1999) 

  • Systemischer Lehrtherapeut

Anerkennung als systemischer Therapeut und Familientherapeut DGSF(1994)

Anerkennung als systemischer Supervisor  DGSF (1996)

Anerkennung als Lehrtherapeut für systemische Therapie und Lehrender für systemische Beratung DGSF (1999)

 

  • Studium und beruflicher Werdegang

Nach dem Abschluss meines Psychologiestudiums habe ich in der Forschung, in der Stadtteilarbeit und in der Erwachsenenbildung gearbeitet, bis ich mich 1980 als klinischer Psychologe mit eigener Praxis selbstständig machte.

  • Ausbildung und Zulassung:

Ausbildung zum Psychoanalytiker DGIP am Alfred-Adler-Institut Aachen. Abschluss der Ausbildung zum Psychoanalytiker im Mai 1990 als Psychoanalytiker DGIP (Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie)

Zulassung im Rahmen des damaligen Delegationsverfahrens für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie im Juni 1990.

Approbation als psychologischer Psychotherapeut 1999 und Zulassung bei der kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes bis Oktober 2023. 

Zusätzlich Ausbildung zum Familientherapeuten und systemischen Therapeuten. Anerkennung als systemischer Therapeut und Familientherapeut und systemischer Supervisor DGSF. 

Anerkennung als Lehrtherapeut für systemische Therapie und Lehrender für systemische Beratung DGSF.

 

Angebote und Kosten

Ich biete folgende Leistungen an:

  • Psychoanalyse für Erwachsene

als Einzeltherapie

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

als Einzeltherapie

  • Paarberatung und Paartherapie

 

Die Kostenübernahme durch die privaten Kassen und die Beihilfe richtet sich nach den jeweiligen Verträgen der Versicherten.

Für gesetzlich Versicherte gibt es die Möglichkeit im Zuge des gesetzlich vorgeschriebenen Kostenerstattungsverfahren eine Bewilligung durch die Kasse zu erhalten. Die Bedingungen sollten Sie vor Beginn der Therapie mit Ihrer Kasse abklären.

 

Kosten

  • Private Krankenkassen und Beihilfe

Allen privat Krankenversicherten und allen Beihilfeberechtigten werden die Kosten für eine Psychotherapie bei mir entsprechend der GOP in der Fassung vom 01.07.2024 erstattet. 

Kosten für folgende Therapieverfahren werden übernommen:

  • Systemische Psychotherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Analytische Psychotherapie

 Eine Sitzung wird entsprechend der GOP mit 130,00 € berechnet.

 

  • Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte möglich

Im Ramen des gesetzlich vorgeschriebenen Kostenerstattungsverfahrens können gesetzlich Versicherte auch in einer Privatpraxis einen Therapieplatz annehmen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. 

Da nicht jede gesetzliche Kasse dazu bereit ist, sollten Sie sich bei Ihrer Kasse nach den Voraussetzungen erkundigen.

Ich werde Sie auf diesem Weg entsprechend unterstützen.

 

Ablauf und Organisatorisches

  • Terminvereinbarung:

Bitte vereinbaren Sie mit mir einen ersten Termin. 

Am besten bin ich unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen: praxis-boehme@t-online.de

 

  • Organisatorische Abläufe:

Vorgespräche und Diagnostik:

Im ersten Vorgespräch soll geklärt werden, worum es Ihnen geht und welche Ziele mit Hilfe einer Therapie erreicht werden sollen. 

Nach einer ausführlichen Anamnese und Diagnostik entwickeln wir gemeinsam einen konkreten Therapieauftrag und entscheiden uns für ein angemessenes therapeutisches Verfahren. 

 

Therapeutische Sitzungen:

Anfangs finden die Sitzungen wöchentlich statt, um Sie besser verstehen zu lernen und ein gemeinsames Verständnis der bestehenden Probleme zu entwickeln.

Anschließend erfolgen die Sitzungen in größeren Abständen, um auf der Basis bestehender Ressourcen konstruktive Lösungen zu entwickeln.

 

Antrag an Ihre Versicherung:

Sollte die Vereinbarung für die Durchführung einer Psychotherapie  zustande kommen, besteht die Möglichkeit, einen Psychotherapieantrag an Ihre Versicherung bzw. an die Beihilfe zu stellen. 

Der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich nach den Verträgen, die Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.

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