Von der Anfrage zur weiteren Therapie
Kontakt und Termin
Bitte nehmen Sie am besten per E-Mail oder über das Kontaktformular mit mir Kontakt auf und fragen einen ersten Gesprächstermin an.
Erstes Gespräch
Sie schildern Ihr Anliegen, welche Fragen und Ziele Sie für die Zusammenarbeit haben. Zugleich klären wir, ob eine Zusammenarbeit grundsätzlich passend erscheint.
Anamnese und Klärung
In den weiteren 3–5 Sitzungen werden wir gemeinsam Ihre aktuelle Lebenssituation, Ihre persönliche Geschichte und vorläufige diagnostische Folgerungen besprechen. Gemeinsam werden wir Therapieziele festlegen und entscheiden, welches therapeutische Verfahren angemessen ist.
Weiterer therapeutischer Prozess
Ist eine vertragliche Vereinbarung für eine psychotherapeutische Maßnahme zustande gekommen, finden regelmäßige psychotherapeutische Sitzungen statt. Diese Sitzungen orientieren sich an den gemeinsam vereinbarten therapeutischen Zielen und finden in der Regel wöchentlich statt.
Privatpraxis
Ich führe eine psychotherapeutische Privatpraxis. Ein aktueller Kassensitz besteht nicht.
Kosten und Erstattung
Bitte klären Sie vor Beginn einer Behandlung, welche Kosten Ihre Versicherung oder die Beihilfe übernimmt.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in der Fassung vom 1. Juli 2024. Das Honorar beträgt 130 EUR pro psychotherapeutischer Sitzung. Ob und in welcher Höhe eine private Krankenversicherung oder Beihilfestelle Kosten übernimmt, richtet sich nach dem jeweiligen gültigen Vertrag beziehungsweise den geltenden Beihilferegeln.
Gesetzliche Krankenversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Finanzierung der Psychotherapie für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren in Betracht kommen. Dafür ist vor Behandlungsbeginn die Zustimmung der jeweiligen Krankenkasse erforderlich; eine Erstattung ist vom Einzelfall abhängig.
