Ablauf & Kosten

Ablauf, Kosten und Erstattung

Die ersten Gespräche dienen der Klärung: Was beschäftigt Sie, welche Ziele haben Sie, und wie könnte eine therapeutische Zusammenarbeit aussehen?

Von der Anfrage zur weiteren Therapie

  1. Kontakt und Termin

    Bitte nehmen Sie am besten per E-Mail oder über das Kontaktformular mit mir Kontakt auf und fragen einen ersten Gesprächstermin an.

  2. Erstes Gespräch

    Sie schildern Ihr Anliegen, welche Fragen und Ziele Sie für die Zusammenarbeit haben. Zugleich klären wir, ob eine Zusammenarbeit grundsätzlich passend erscheint.

  3. Anamnese und Klärung

    In den weiteren 3–5 Sitzungen werden wir gemeinsam Ihre aktuelle Lebenssituation, Ihre persönliche Geschichte und vorläufige diagnostische Folgerungen besprechen. Gemeinsam werden wir Therapieziele festlegen und entscheiden, welches therapeutische Verfahren angemessen ist.

  4. Weiterer therapeutischer Prozess

    Ist eine vertragliche Vereinbarung für eine psychotherapeutische Maßnahme zustande gekommen, finden regelmäßige psychotherapeutische Sitzungen statt. Diese Sitzungen orientieren sich an den gemeinsam vereinbarten therapeutischen Zielen und finden in der Regel wöchentlich statt.

Privatpraxis

Ich führe eine psychotherapeutische Privatpraxis. Ein aktueller Kassensitz besteht nicht.

Kosten und Erstattung

Bitte klären Sie vor Beginn einer Behandlung, welche Kosten Ihre Versicherung oder die Beihilfe übernimmt.

  • Private Krankenversicherung und Beihilfe

    Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in der Fassung vom 1. Juli 2024. Das Honorar beträgt 130 EUR pro psychotherapeutischer Sitzung. Ob und in welcher Höhe eine private Krankenversicherung oder Beihilfestelle Kosten übernimmt, richtet sich nach dem jeweiligen gültigen Vertrag beziehungsweise den geltenden Beihilferegeln.

  • Gesetzliche Krankenversicherung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Finanzierung der Psychotherapie für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren in Betracht kommen. Dafür ist vor Behandlungsbeginn die Zustimmung der jeweiligen Krankenkasse erforderlich; eine Erstattung ist vom Einzelfall abhängig.

Kontakt aufnehmen

Wenn Sie ein erstes Gespräch vereinbaren möchten oder Fragen haben, finden Sie auf der Kontaktseite alle Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.

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